Am 22. Januar 2025 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR; Packaging and Packaging Waste Regulation) im Amtsblatt. Diese enthält unter anderem umfassende Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktmaterialien.

Die PPWR harmonisiert den Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der gesamten EU und fördert das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, während gleichzeitig die mit Verpackungen verbundenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verringert werden. PFAS stehen dabei besonders im Fokus, da sie aufgrund ihrer Persistenz kaum abbaubar sind („Ewigkeitschemikalien“) und sich in Umwelt, Mensch und Tier anreichern können.

Artikel 5 der PPWR legt erstmals konkrete Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen fest:

  • Einzelne PFAS:                     25 ppb
  • Summe der PFAS:                250 ppb
  • Gesamtfluor:                          50 ppm

Diese Grenzwerte gelten ab dem 12. August 2026. Lebensmittelverpackungen, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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