Risk Assessment

Risk Assessment

Eine Risikobewertung beinhaltet insbesondere die Identifizierung und Charakterisierung der Gefahr, deren Expositionsabschätzung und mündet letztendlich in einer Risikoeinschätzung.

Im Bereich der Lebensmittel sind Risikobewertungen oft unumgänglich bei einer Detektion von Pestizid-Rückständen, Kontaminanten (wie Schwermetallen, Mykotoxinen und Pflanzentoxinen), Allergenen oder mikrobiologischen Verunreinigungen.

Aber auch natürlich vorkommende Inhaltsstoffe von Lebensmitteln müssen in Bezug auf mögliche gesundheitliche Risiken durch eine Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen im Blick behalten werden, um die Verkehrsfähigkeit sicherzustellen (z.B. Morphin in Mohn, Blausäure in Mandeln).

Im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien ist häufig eine Risikobewertungen notwendig, um die gesundheitlichen Risiken für Verbraucher durch Stoffe, die in Lebensmittel migrieren beurteilen zu können (z.B. bei der Migration von Melamin & Formaldehyd aus Bambus-Geschirr).

Bei Kosmetika stehen hingegen häufig Kontaktallergene und Duftstoffe im Fokus einer Risikobewertung.

Ausgangspunkt einer Risikobewertung können auch Überschreitungen von firmeninternen Grenzwerten oder aber Beanstandungen von Behörden sein. Eine schnelle Reaktion ist in allen Fällen erforderlich, um größeren Schaden vermeiden zu können. Eine Überschreitung gesetzlich festgelegter Grenzwerte führt allerdings nicht zwangsläufig zu einem unsicheren Produkt.

Wir klären für Sie in Kooperation mit der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ob Rücknahmen oder Rückrufe aufgrund der vorliegenden Fakten notwendig sind.

Auch hinterfragen wir z.B. Behördengutachten kritisch und verfassen Ihnen in Kooperation mit der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stellungnahmen mit geballtem wissenschaftlichen und rechtlichen Know-how zur Abwehr etwaiger Beanstandungen.

Nehmen Sie in oben beschriebenen Fällen Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns mit hoch-qualitativem gebündelten naturwissenschaftlichen und rechtlichen Wissen und Erfahrung bei der Risikobewertung unterstützen.

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Eine Risikobewertung beinhaltet insbesondere die Identifizierung und Charakterisierung der Gefahr, deren Expositionsabschätzung und mündet letztendlich in einer Risikoeinschätzung.

Im Bereich der Lebensmittel sind Risikobewertungen oft unumgänglich bei einer Detektion von Pestizid-Rückständen, Kontaminanten (wie Schwermetallen, Mykotoxinen und Pflanzentoxinen), Allergenen oder mikrobiologischen Verunreinigungen.

Aber auch natürlich vorkommende Inhaltsstoffe von Lebensmitteln müssen in Bezug auf mögliche gesundheitliche Risiken durch eine Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen im Blick behalten werden, um die Verkehrsfähigkeit sicherzustellen (z.B. Morphin in Mohn, Blausäure in Mandeln).

Im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien ist häufig eine Risikobewertungen notwendig, um die gesundheitlichen Risiken für Verbraucher durch Stoffe, die in Lebensmittel migrieren beurteilen zu können (z.B. bei der Migration von Melamin & Formaldehyd aus Bambus-Geschirr).

Bei Kosmetika stehen hingegen häufig Kontaktallergene und Duftstoffe im Fokus einer Risikobewertung.

Ausgangspunkt einer Risikobewertung können auch Überschreitungen von firmeninternen Grenzwerten oder aber Beanstandungen von Behörden sein. Eine schnelle Reaktion ist in allen Fällen erforderlich, um größeren Schaden vermeiden zu können. Eine Überschreitung gesetzlich festgelegter Grenzwerte führt allerdings nicht zwangsläufig zu einem unsicheren Produkt.

Wir klären für Sie in Kooperation mit der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ob Rücknahmen oder Rückrufe aufgrund der vorliegenden Fakten notwendig sind.

Auch hinterfragen wir z.B. Behördengutachten kritisch und verfassen Ihnen in Kooperation mit der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stellungnahmen mit geballtem wissenschaftlichen und rechtlichen Know-how zur Abwehr etwaiger Beanstandungen.

Nehmen Sie in oben beschriebenen Fällen Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns mit hoch-qualitativem gebündelten naturwissenschaftlichen und rechtlichen Wissen und Erfahrung bei der Risikobewertung unterstützen.

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