Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

Anhand dieser Leitlinien wird verdeutlicht, welche Daten von Antragstellern einzureichen sind, um darauf basierend eine Bewertung der Sicherheit vornehmen zu können. Der Aufbau dieser Leitlinien soll darüber hinaus als Vorlage einer strukturierten Darstellungsweise aller relevanten Informationen in Form eines Dossiers dienen.

Interessierte Kreise können bis zum 21. April 2016 Kommentare zu diesen beiden Leitlinien-Entwürfen abgeben. Darüber hinaus findet am 11. April 2016 in Brüssel ein Stakeholder Meeting zum Austausch über diese Entwürfe statt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

Anhand dieser Leitlinien wird verdeutlicht, welche Daten von Antragstellern einzureichen sind, um darauf basierend eine Bewertung der Sicherheit vornehmen zu können. Der Aufbau dieser Leitlinien soll darüber hinaus als Vorlage einer strukturierten Darstellungsweise aller relevanten Informationen in Form eines Dossiers dienen.

Interessierte Kreise können bis zum 21. April 2016 Kommentare zu diesen beiden Leitlinien-Entwürfen abgeben. Darüber hinaus findet am 11. April 2016 in Brüssel ein Stakeholder Meeting zum Austausch über diese Entwürfe statt.

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